1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
1.1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen Jonas Hollstein, Kohlgartenstraße 69, 38855 Wernigerode (im Folgenden kurz "ANBIETER" genannt) und dem Empfänger der Leistungen (im Folgenden kurz "KUNDE" genannt, zusammen hier auch als „die PARTEIEN“ bezeichnet), insbesondere im Hinblick auf Verträge über die Beratung, Konzeption, Entwicklung und Betreuung im Bereich des Empfehlungsprogramms und der Upsells (nachfolgend kurz „Leistungen“ genannt) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.2. Das Angebot des ANBIETERS richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB) bzw. an Gewerbetreibende.
1.3. Widersprechende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des KUNDEN werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn der ANBIETER stimmt deren Geltung ausdrücklich zu. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der ANBIETER in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des KUNDEN Leistungen vorbehaltlos ausführt.
1.4. Maßgeblich ist die jeweils vor Inanspruchnahme der Leistungen gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des ANBIETERS.
1.5. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Leistungsbeziehungen zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN (in Zusammenhang mit dem angebotenen Leistungsgegenstand), ohne dass es einer ausdrücklichen Einbeziehung bedarf.
1.6. Sofern in den nachfolgenden Bestimmungen das generische Maskulinum verwendet wird, gilt dies einzig und allein aus Gründen der Einfachheit, ohne dass damit eine Wertung verbunden ist.
2. Vertragsschluss
2.1. Die Präsentation der Leistungen auf der Webseite oder in Werbeanzeigen stellt kein verbindliches Angebot des ANBIETERS auf Abschluss eines Vertrags dar. Der KUNDE wird hierdurch lediglich aufgefordert, ein Angebot abzugeben.
2.2. Der Vertragsschluss zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN kann fernmündlich (insbesondere per Video bzw. Videochat und/oder Telefon, in Textform (z.B. per E-Mail) oder schriftlich erfolgen.
2.3. Im Fall von fernmündlich abgeschlossenen Verträgen zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN willigt der KUNDE ein, dass der ANBIETER das Telefonat und/oder die Video-Konferenz mit diesem zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet.
2.4. Der KUNDE erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, keine Login-Benutzernamen, Passwörter, Materialien und Links, auf die der KUNDE im Rahmen dieses Vertrags Zugriff erhält, an Dritte weiterzugeben.
3. Leistungen
3.1. Der ANBIETER erbringt Beratungs- und sonstige Dienstleistungen im Bereich der Optimierung des Empfehlungsmarketings und der Upsells.
3.2. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich stets aus dem individuellen Angebot des ANBIETERS.
3.3. Etwaige Lizenzkosten für Drittsoftware fällt, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, zusätzlich an und ist durch den KUNDEN zu tragen.
3.4. Über das Anbieten der Leistungen hinaus wird dem KUNDEN, sofern nicht explizit abweichend geregelt, ausdrücklich kein bestimmter Erfolg geschuldet.
3.5. Der ANBIETER ist berechtigt, sich zur Erfüllung einzelner oder aller vertraglichen Pflichten der Hilfe Dritter, insbesondere Subunternehmer, zu bedienen.
3.6. In Bezug auf dienstvertragliche Leistungen steht dem ANBIETER ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
3.7. Hinsichtlich der Erstellung von Vorlagen sind seitens des ANBIETERS maximal zwei Korrekturschleifen von einer vereinbarten Pauschalvergütung umfasst. Weitere Änderungen sind kostenpflichtig gemäß geltender Preisliste.
4. Besondere Bestimmungen zu Supportleistungen
4.1. Soweit zwischen den Parteien Supportleistungen vereinbart sind, geltend nachfolgende Bedingungen.
4.2. Der ANBIETER erbringt für den KUNDEN folgende Supportleistungen:
- Monitoring (Identifikation von Verbesserungsmaßnahmen);
- Hotline-Service.
4.3. Der ANBIETER erbringt die Supportleistungen nur im Rahmen der jeweils geltenden Servicezeit von Montag bis Freitag.
4.4. Der ANBIETER kann auch Subunternehmer mit den Supportleistungen beauftragen.
4.5. Der KUNDE wirkt, soweit erforderlich, bei der Erbringung der Supportleistungen mit. Er stellt dem ANBIETER alle zur Durchführung der Leistungen erforderlichen Informationen zur Verfügung. Er stellt Testdaten, Testkapazitäten und qualifizierte Mitarbeiter zur Verfügung.
5. Vertragslaufzeit
5.1. Der Vertrag ist für die gemäß individualvertraglicher Vereinbarung vereinbarte Laufzeit (Erstlaufzeit) fest geschlossen. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.
5.2. Die Vertragslaufzeit verlängert sich, sofern nicht explizit abweichend geregelt, jeweils um einen Monat, wenn sie nicht einen Monat vor Ablauf der Erstlaufzeit bzw. der jeweiligen Vertragsverlängerung von einer Partei schriftlich (E-Mail ausreichend) gekündigt wird.
5.3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
6. Pflichten der PARTEIEN zur Durchführung der vereinbarten Leistungen
6.1. Alle vertraglich zugesagten Leistungen erbringt der ANBIETER grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
6.2. Der KUNDE stellt sicher, dass der ANBIETER zu jedem Zeitpunkt über alle erforderlichen Informationen verfügt, die zum Erreichen eines bestmöglichen Beratungsergebnisses erforderlich sind. Für die Richtigkeit der dem ANBIETER durch den KUNDEN zur Verfügung gestellten Inhalte wird keine Gewähr übernommen; eine Prüfung der Inhalte durch den ANBIETER erfolgt nicht.
7. Vergütung
7.1. Für die Leistungen gilt die jeweilige zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gem. Preisliste geltende Vergütung, sofern keine hiervon abweichende Vergütung individuell vereinbart wurde. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer.
7.2. Soweit im Einzelfall keine individuelle Vergütungsvereinbarung getroffen wird, rechnet der ANBIETER seine Leistungen gegenüber dem KUNDEN mittels eines festen Vergütungssatzes je vereinbarter Einheit ab.
7.3. Wenn nicht vertraglich im Einzelfall anderslautend geregelt, fallen Reisekosten (z.B. Spesen, Verpflegung, Beförderung) für Reisen, die der ANBIETER im Auftrag des KUNDEN durchführt, dem KUNDEN zur Last und sind von einer vereinbarten Pauschalvergütung nicht umfasst.
7.4. Der KUNDE ist, soweit nicht anders vereinbart, zur Vorleistung verpflichtet. Die vereinbarte Vergütung ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig und zahlbar innerhalb von 10 Tagen.
7.5. Der KUNDE kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen sein Aufrechnungsrecht oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben bzw. geltend machen.
8. Zahlungsbedingungen
8.1. Die Zahlung ist per Lastschrift, Rechnung, Kreditkarte, Salespower.io oder CopeCart möglich.
8.2. Der ANBIETER ist berechtigt, Dritte mit der Abwicklung der Bezahlung gegenüber dem KUNDEN zu beauftragen. Der KUNDE ermächtigt den ANBIETER insoweit, in dessen Namen (Zahlungs-)Daten für den KUNDEN einzugeben.
8.3. Im Falle der Zahlung per Lastschrift verpflichtet sich der KUNDE, dem ANBIETER unmittelbar nach Vertragsabschluss, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsschluss eine (SEPA)-Einzugsermächtigung zu erteilen.
8.4. Die Vorabinformation kann dem KUNDEN bis einen Tag vor Lastschrifteinzug übermittelt werden.
8.5. Wird eine Lastschrift nicht eingelöst, etwa mangels ausreichender Kontodeckung oder aufgrund der Überlassung einer falschen Bankverbindung oder widerspricht der KUNDE schuldhaft der Lastschrift, obwohl er hierzu nicht berechtigt ist, hat der KUNDE diejenigen Gebühren zu tragen, die infolge der Rückbuchung durch das jeweilige Kreditinstitut entstehen.
8.6. Sämtliche Abrechnungsmodalitäten, insbesondere die Rechnungstellung, erfolgen auf elektronischem Weg über die vom KUNDEN mitgeteilte E-Mail-Adresse. Der KUNDE erklärt sich hiermit ausdrücklich einverstanden. Erwünscht der KUNDE eine hiervon abweichende Art der Übermittlung (z.B. Post) trägt er die hierfür zusätzlich anfallenden Kosten.
9. Verzug
9.1. Ist der KUNDE mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich der ANBIETER das Recht vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich der fälligen Zahlungen nicht auszuführen.
9.2. Der ANBIETER ist berechtigt den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gem. § 626 Abs. 1 BGB zu kündigen und sämtliche Leistungen einzustellen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der KUNDE bei einer vereinbarten Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Raten gegenüber dem ANBIETER in Verzug ist. Der ANBIETER ist berechtigt, die gesamte Vergütung, welche bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig würde, als Schadensersatz geltend zu machen. In diesem Fall muss sich der ANBIETER aber dasjenige anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlässt.
10. Abnahme
10.1. Sofern die vereinbarten Leistungen dem Werkvertragsrecht unterfallen, gelten diesbezüglich die nachfolgenden Regelungen dieser Ziffer.
10.2. Der ANBIETER kann vom KUNDEN nach Abschluss einer Teilleistung diesbezüglich die Abnahme verlangen.
10.3. Die seitens des KUNDEN abzunehmenden (Teil-)Leistungen des ANBIETERS gelten auch dann als abgenommen, wenn der KUNDE sich auf Aufforderung des ANBIETERS hin zur Abnahme der entsprechenden (Teil-)Leistung nicht innerhalb von 7 Werktagen schriftlich erklärt.
11. Haftung
11.1. Der ANBIETER haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur nach Maßgabe der folgenden Ziffern.
11.2. Der ANBIETER haftet lediglich für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des ANBIETER oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Daneben haftet der ANBIETER unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn oder einen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der
KUNDE regelmäßig vertrauen darf.
11.3. Der ANBIETER übernimmt keine Haftung dafür für die unvorhergesehene Software-Störungen aus der Sphäre Dritter, bzw. technische „Bugs“ oder Datenverluste, auf die der ANBIETER selbst keinen Einfluss ausüben kann. Der ANBIETER ist bestrebt jedwede Server-Störungen schnellstmöglich zu beheben und Wartungsarbeiten schonend durchzuführen. Überdies kann der ANBIETER dem KUNDE keine Garantie für eine ständige Erreichbarkeit der Software aussprechen.
11.4. Der KUNDE stellt den ANBIETER von allen Ansprüchen Dritter frei, die von Dritten, wegen der Verletzung dieser AGB durch den KUNDEN, gegenüber dem ANBIETER geltend gemacht werden. Der KUNDE erstattet dem ANBIETER in diesem Fall auch alle zur Rechtsverfolgung und Verteidigung anfallenden Kosten.
12. Datenschutz, Geheimhaltung
12.1. Die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen erfolgt gemäß den nationalen wie europäischen Datenschutzgesetzen. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten die zur Erfüllung des vertraglichen Angebots erforderlich sind, erfolgt auf Grundlage von Art. 6 lit. b DS-GVO. Jenseits dessen erfolgt eine weitere Verarbeitung von Daten oder eine Weitergabe an Dritte nur in solchen Fällen, in denen der KUNDE zuvor ausdrücklich seine Einwilligung erteilt hat oder die Verarbeitung/Weitergabe zur Vertragsdurchführung erforderlich ist und dies den Interessen des KUNDEN entspricht. Im Übrigen verweist der ANBIETER auf die Datenschutzbestimmungen, verfügbar unter https://wertleister.de/datenschutz/.
12.2. Im Rahmen der Erbringung der zwischen den Parteien bestehenden vertraglichen Leistungsbeziehungen können im Zuge des sog. loT Tracking bzw. Auto Trackings personenbezogene Daten erhoben werden. Für diese Daten ist der KUNDE datenschutzrechtlich verantwortlich. Der KUNDE wird mit dem ANBIETER eine entsprechende Auftragsverarbeitungsvereinbarung schließen.
12.3. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen und nicht offenkundigen oder allgemein zugänglichen Informationen oder Unterlagen aus dem Bereich der anderen Partei vertraulich zu behandeln. Diese Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
13. Referenznennung und Urheberrecht
13.1. Der ANBIETER darf den KUNDEN in jedem Medium als Referenz nennen. Dies umfasst auch die Nennung und Benutzung evtl. geschützter Marken, Bezeichnungen oder Logos. Der ANBIETER ist zur Nennung nicht verpflichtet.
13.2. Das komplette Angebot des ANBIETERS unterliegt den jeweiligen gewerblichen Schutzrechten (wie z.B. dem Urhebergesetz) und ist vom ANBIETER und/oder dessen Lizenzgebern rechtlich geschützt.
13.3. Der ANBIETER überträgt auf den KUNDEN die im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung entstandenen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz-, und sonstigen Rechte, einschließlich möglicher im Zeitpunkt der Vertragsunterschrift noch unbekannter Nutzungsrechte.
Sämtliche Rechte stehen dem KUNDEN ab dem Zeitpunkt ihrer Übertragung zur einfachen, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkten Nutzung zu. Sofern im Einzelfall nichts Gegenteiliges vereinbart wird, darf der KUNDE ohne vorherige Einwilligung des ANBIETERS die ihm eingeräumten Rechte nicht zur kommerziellen Nutzung verwenden oder weiterübertragen. Die erforderliche Einwilligung bedarf in diesem Fall der schriftlichen Form.
14. Schlussbestimmungen
14.1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen aus Verträgen ist Wernigerode.
14.2. Auf alle Streitigkeiten in Verbindung diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen findet, unabhängig vom rechtlichen Grund, ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Bestimmungen des Kollisionsrechts, die in eine andere Rechtsordnung verweisen, Anwendung.
14.3. Durch eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klauseln gilt dasjenige vereinbart, was dem wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am nächsten steht. Dies gilt auch für die ergänzende Vertragsauslegung.
Stand: Mai 2025